Mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie als Hausbesitzer ruhig schlafen. Die Versicherung
kann Sie zwar nicht vor Schäden an Ihrem Haus schützen, jedoch vor den daraus resultierenden
finanziellen Folgen. Es werden die Kosten bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Rohrbruch
übernommen.
Welche Risiken sind abgesichert?
Feuer
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch,
Ruß und Löscharbeiten.
Leitungswasser
Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus allen mit dem
Rohrsystem verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung samt Zulieferungs-Schläuchen,
z.B. bei Wasch- oder Geschirrspülmaschinen.
Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen sowie Frostschäden an sanitären Einrichtungen,
Wasserverbrauchs-Anzeigern, Heizkörpern und Heizkesseln im Gebäude.
Sturm und Hagel
Schäden, die durch einen Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagelschauer an Ihrem Gebäude entstehen.
Was gehört zu einem "Gebäude"?
Mit dem Gebäude sind nicht nur das Haus als eigentlicher Baukörper samt Grund- und Kellermauern,
sondern auch alle weiteren Bestandteile mitversichert, die den reinen Bau zu einem
funktionsfähigen Eigenheim machen.
Zu diesen Komponenten gehören z.B.
• die im Antrag aufgeführten Nebengebäude und Garagen
• Zentralheizungs-Anlagen
• Brennstoffvorräte für Sammelheizungen
• sanitäre Installationen
• eingebaute Schränke
• Fußbodenbeläge, die auf nicht bewohnbarem Untergrund fest verlegt sind
• Holzdecken
• Antennen, Markisen, Überdachungen
• elektrische Anlagen
Womit Sie im Schadenfall rechnen können...
Die Versicherung leistet z.B.
• für ein zerstörtes Gebäude den ortsüblichen Neubauwert
• für ein beschädigtes Gebäude die notwendigen Reparaturkosten
• für sonstige versicherte Sachen, die zerstört wurden oder abhanden kamen den
Wiederbeschaffungspreis
• Ersatz des Mietausfalles für vermietete Wohnungen oder den Mietwert der selbst genutzten
Wohnung, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde
• für Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
• Ersatz für Mehrkosten infolge von Preissteigerungen zwischen Schadenfall und Wiederaufbau
Achtung: Der Schutz vor Elementarschäden wie z.B. durch Überschwemmung, Erbeben, Erdsenkungen,
Schneedruck und Lawinen muss zusätzlich abgeschlossen werden.