Kraftfahrtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung
Teilkasko Fahrzeugversicherung
Vollkasko Fahrzeugversicherung
Insassen-Unfallversicherung
Autoschutzbrief



Kfz-Haftpflichtversicherung

Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen verwendet wird.

Dabei besteht die Leistung nicht nur in der Begleichung des Schadens, sondern es wird auch geprüft, ob und in welcher Höhe überhaupt eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Es werden gegebenenfalls auch unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Sie haben z. B. Versicherungsschutz, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen. Auch für Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz. Nicht versichert sind bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Beschädigungen am Fahrzeug, die Zerstörung oder auch das Abhandenkommen Ihres Kfz.



Teilkasko Fahrzeugversicherung

Die Teilkaskoversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres versicherten Fahrzeugs, z. B. durch Entwendung, Naturgewalten, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren oder Maderbiss.

Nicht versichert sind in der Teilkaskoversicherung Schäden an Ihrem Fahrzeug, die bei einem von Ihnen verursachten Unfall entstehen. Um dieses Risiko abzusichern, sollten Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen.



Vollkasko Fahrzeugversicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet alle Leistungen der Teilkasko sowie zusätzlichen Versicherungsschutz bei Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug. Dies gilt auch bei Unfällen, die Sie selbst verursacht haben. Versichert sind auch Schäden, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen an Ihrem Fahrzeug entstehen.



Insassen-Unfallversicherung

Die Kfz-Unfallversicherung sichert den Fahrer bzw. weitere Insassen des versicherten Fahrzeugs im vereinbarten Umfang bei Invalidität oder Tod durch einen Unfall mit dem Fahrzeug finanziell ab.



Autoschutzbrief

Der Autoschutzbrief erbringt Serviceleistungen und ersetzt die entstehenden Kosten in begrenzter Höhe, z. B. wenn das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden muss.

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Massgebend sind die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, welche von dieser Übersicht abweichen können.