Kfz-Haftpflichtversicherung
Teilkasko Fahrzeugversicherung
Vollkasko Fahrzeugversicherung
Insassen-Unfallversicherung
Autoschutzbrief
Kfz-Haftpflichtversicherung
Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer,
eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf
öffentlichen Wegen und Plätzen verwendet wird.
Dabei besteht die Leistung nicht nur in der Begleichung des Schadens, sondern es wird auch geprüft,
ob und in welcher Höhe überhaupt eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Es werden
gegebenenfalls auch unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Sie haben z. B. Versicherungsschutz,
wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt
oder zerstört werden bzw. verloren gehen. Auch für Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz.
Nicht versichert sind bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Beschädigungen am Fahrzeug, die Zerstörung
oder auch das Abhandenkommen Ihres Kfz.
Teilkasko Fahrzeugversicherung
Die Teilkaskoversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder
Verlust Ihres versicherten Fahrzeugs, z. B. durch Entwendung, Naturgewalten, Glasbruch,
Zusammenstoß mit Tieren oder Maderbiss.
Nicht versichert sind in der Teilkaskoversicherung Schäden an Ihrem Fahrzeug, die bei
einem von Ihnen verursachten Unfall entstehen. Um dieses Risiko abzusichern, sollten Sie
eine Vollkaskoversicherung abschließen.
Vollkasko Fahrzeugversicherung
Die Vollkaskoversicherung bietet alle Leistungen der Teilkasko sowie zusätzlichen
Versicherungsschutz bei Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug. Dies gilt auch bei Unfällen, die
Sie selbst verursacht haben. Versichert sind auch Schäden, die durch mutwillige Handlungen
fremder Personen an Ihrem Fahrzeug entstehen.
Insassen-Unfallversicherung
Die Kfz-Unfallversicherung sichert den Fahrer bzw. weitere Insassen des versicherten
Fahrzeugs im vereinbarten Umfang bei Invalidität oder Tod durch einen Unfall mit dem Fahrzeug
finanziell ab.
Autoschutzbrief
Der Autoschutzbrief erbringt Serviceleistungen und ersetzt die entstehenden Kosten in
begrenzter Höhe, z. B. wenn das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall
abgeschleppt werden muss.