Privat-Haftpflichtversicherung
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Gewässerschaden-Haftfplichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Privat-Haftpflichtversicherung
Schützen Sie sich und Ihre Familie, denn ein Haftpflichtschaden ist schnell passiert und
kann im Ernstfall existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Insbesondere wenn es sich um
Personenschäden handelt.
Wann leistet die private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung leistet für folgende Schadenereignisse:
• Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen)
• Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
• Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn)
• Mietsachschäden (Schäden an privat gemieteten Räumlichkeiten z.B. Mietwohnung,
Ferienwohnung, Hotelzimmer)
Was leistet die private Haftpflichtversicherung?
• Die Versicherung prüft für Sie die Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum
Schadenersatz besteht.
• Die Versicherung übernimmt für Sie im Rahmen der Deckungssumme die finanzielle
Wiedergutmachung des Schadens, wenn der gegen Sie erhobene Anspruch berechtigt ist.
• Die Versicherung wehrt für Sie Schadenersatzansprüche ab, die unberechtigt gegen Sie erhoben
werden – gegebenenfalls auch vor Gericht.
Welche Personen sind beitragsfrei mitversichert?
• der Versicherungsnehmer
• der in ehelicher Gemeinschaft lebende Partner und dessen Kinder
• unverheiratete volljährige Kinder bis zum Ende der Ausbildungszeit
• unverheiratete Kinder während der Wartezeit auf Ausbildungsplatz, Lehre oder Studium
• unverheiratete Kinder während freiwilligem Zusatzwehrdienst, sozialem oder ökologischem Jahr
• geistig behinderte Kinder
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Durch Hunde oder Pferde verursachte Schäden sind in der Privathaftpflichtversicherung nicht
gedeckt. Solche Schäden können aber sehr teuer werden, zumal für Tierhalter verschärfte
Haftpflichtbestimmungen gelten.
Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflicht?
Eine Tierhalterhaftpflicht ist insbesondere empfehlenswert für Halter und Hüter von
• Hunden
• Pferde und Ponys
In einigen Bundesländern ist eine Tierhalter-Haftpflicht bereits Pflicht!
Keine Tierhalter-Haftpflicht wird benötigt für zahme Haustiere (Katzen, Vögel,...)
und für gezähmte Kleintiere (Meerschweinchen, Kaninchen,...). Diese sind über die
Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert.
Wann leistet die Tierhalterhaftpflicht
Die Tierhalterhaftpfllicht leistet für folgende Schadenereignisse, die durch das Tier ausgelöst
wurden:
• Personenschäden (Tod, Verletzung, Gesundheitsschädigung, Schmerzensgeld)
• Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
• Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn)
Welche Leistungen übernimmt die Tierhalterhaftpflicht?
• Die Versicherung prüft für Sie die Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum
Schadenersatz besteht.
• Die Versicherung übernimmt für Sie im Rahmen der Deckungssumme die finanzielle
Wiedergutmachung des Schadens, wenn der gegen Sie erhobene Anspruch berechtigt ist.
• Die Versicherung wehrt für Sie Schadenersatzansprüche ab, die unberechtigt gegen Sie
erhoben werden – gegebenenfalls auch vor Gericht.
Gewässerschaden-Haftfplichtversicherung
1 Liter Heizöl reicht aus, um bereits 1 Million Liter Wasser zu verseuchen. Laut
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet jeder Tankbesitzer auch ohne eigenes Verschulden
in voller Höhe. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sichert Sie als Inhaber von Anlagen zur Lagerung
gewässerschädlicher Stoffe gegen Haftungsansprüche, einschließlich der Rettungskosten bei
Auslaufen des Heizöls ab.
Warum eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?
Laut Wasserhaushaltsgesetzt haftet jeder Besitzer von Öltanks für Schäden, die durch auslaufendes
Öl aus dem eigenen Tank entstehen - unabhängig davon, ob eigenes Verschulden vorliegt oder nicht.
In einem Schadenfall können enorme Kosten auf Sie zukommen. Sickern z.B. gewässerschädliche
Stoffe in Folge eines undichten Rohres in das Erdreich, so können die Kosten, die durch das
Abtragen der verschmutzten Erde, der Entnahme von Bodenproben, Gutachten sowie den Abtransport
und die Entsorgung der Erde entstehen, schnell bis in die Hunderttausende reichen.
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadenfall die entstandenen Kosten
und schützt Sie somit vor den hohen finanziellen Folgen.
Was ist versichert?
Versichert ist die Haftpflicht als Inhaber von Heizöltankanlagen zur Lagerung von
gewässerschädlichen Stoffen - ausgenommen Abwässer - und aus der Verwendung dieser gelagerten
Stoffe (Anlagenrisiko).
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Haus- und Grundstücks-Eigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht, zu der z.B. die
Beleuchtung des Grundstückes sowie die Eis- und Schneebeseitigung auf Gehwegen zählt.
Kommt ein Hausbesitzer seiner Pflicht nicht oder nur ungenügend nach, haftet er für
mögliche Schäden Dritter.
Warum eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung so wichtig ist...
Vermieter von Eigentumswohnungen und Gebäuden unterliegen dem Gesetz nach der sog.
Verkehrssicherungspflicht, d.h. der Eigentümer trägt Sorge dafür, dass von seinem Haus
und Grundstück keine Gefahren für Dritte ausgehen. Zu den Pflichten zählen u.a. die
Reinigung und Beleuchtung des Grundstücks, die Eis- und Schneebeseitigung auf Gehwegen
sowie die Instandhaltung des Gebäudes.
Vernachlässigt der Eigentümer diese Pflichten, dann haftet er für die entstandenen Schäden,
z.B. bei Personenschäden in Folge herabfallender Ziegel. Auch Besitzer unbebauter Grundstücke
unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und sollten sich ebenfalls mit einer Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützen.
Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Wichtig ist diese Versicherung sowohl für Vermieter von Häusern, Wohnungen und gewerblich
genutzten Immobilien, als auch für Eigentümer unbebauter Grundstücke und für
Eigentümer-Gemeinschaften. Eigentümer, die ihr eigenes Einfamilienhaus selbst bewohnen,
sind in solchen Fällen über die private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und/oder
Grundstücksbesitzer, z.B. als Eigentümer, Mieter, Nießbraucher oder Pächter. Eingeschlossen
sind Sachschäden durch häusliche Abwässer und Rückstau aus dem Straßenkanal.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Sie sind gerade dabei ein Haus zu bauen? Was passiert, wenn während der Realisierung
Ihres Bauvorhabens auf der Baustelle jemand zu Schaden kommt? Dann werden Sie ganz
schnell haftbar gemacht, da Sie als Bauherr die Verantwortung tragen. Mit der
Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich wirkungsvoll vor
Schadenersatzansprüchen Dritter.
Warum eine Bauherrenversicherung für Bauherren so wichtig ist
Als Bauherr sind Sie verpflichtet, sich um Ihre Baustelle zu kümmern, um Gefahrenquellen
rechtzeitig erkennen und beheben zu können. Zu Ihren Pflichten zählen z.B. die
Überwachungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle sowie die Auswahlpflicht
für geeignete Architekten und Handwerker. Kommen Sie dieser Pflicht nicht angemessen nach,
werden Sie als Bauherr für Schäden, die anderen Personen im Rahmen Ihres Bauvorhabens
entstehen, zur Verantwortung gezogen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Geschädigte
unbefugt die Baustelle betreten hat oder nicht.
Die Risiken, die von einer Baustelle ausgehen können, werden oftmals unterschätzt.
Dabei ergeben sich aus einem Bauvorhaben viele Risiken, aus denen unvorhergesehene
Schadenfälle eintreten können, z.B.:
ein Fußgänger wird von einem herunterfallenden Bauteil verletzt
ein spielendes Kind fällt in die Baugrube
ein parkendes Auto wird beschädigt ...und vieles mehr
Was ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und
Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück oder das zu errichtende Bauwerk
Ansprüche, die aus einem Verstoß Ihrer Pflichten als Bauherr resultieren
Vermögensschäden bis 60.000 €.
Der einmalig zu entrichtende Beitrag gewährt Versicherungsschutz bis zur Beendigung
der Bauarbeiten, jedoch längstens zwei Jahre.