Haftpflichtversicherung

Privat-Haftpflichtversicherung
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Gewässerschaden-Haftfplichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Bauherren-Haftpflichtversicherung



Privat-Haftpflichtversicherung

Schützen Sie sich und Ihre Familie, denn ein Haftpflichtschaden ist schnell passiert und kann im Ernstfall existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Insbesondere wenn es sich um Personenschäden handelt.

Wann leistet die private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung leistet für folgende Schadenereignisse:
• Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen)
• Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
• Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn)
• Mietsachschäden (Schäden an privat gemieteten Räumlichkeiten z.B. Mietwohnung, Ferienwohnung, Hotelzimmer)

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?
• Die Versicherung prüft für Sie die Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
• Die Versicherung übernimmt für Sie im Rahmen der Deckungssumme die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der gegen Sie erhobene Anspruch berechtigt ist.
• Die Versicherung wehrt für Sie Schadenersatzansprüche ab, die unberechtigt gegen Sie erhoben werden – gegebenenfalls auch vor Gericht.

Welche Personen sind beitragsfrei mitversichert?
• der Versicherungsnehmer
• der in ehelicher Gemeinschaft lebende Partner und dessen Kinder
• unverheiratete volljährige Kinder bis zum Ende der Ausbildungszeit
• unverheiratete Kinder während der Wartezeit auf Ausbildungsplatz, Lehre oder Studium
• unverheiratete Kinder während freiwilligem Zusatzwehrdienst, sozialem oder ökologischem Jahr
• geistig behinderte Kinder



Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Durch Hunde oder Pferde verursachte Schäden sind in der Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Solche Schäden können aber sehr teuer werden, zumal für Tierhalter verschärfte Haftpflichtbestimmungen gelten.

Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflicht?
Eine Tierhalterhaftpflicht ist insbesondere empfehlenswert für Halter und Hüter von
• Hunden
• Pferde und Ponys
In einigen Bundesländern ist eine Tierhalter-Haftpflicht bereits Pflicht!

Keine Tierhalter-Haftpflicht wird benötigt für zahme Haustiere (Katzen, Vögel,...) und für gezähmte Kleintiere (Meerschweinchen, Kaninchen,...). Diese sind über die Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert.

Wann leistet die Tierhalterhaftpflicht
Die Tierhalterhaftpfllicht leistet für folgende Schadenereignisse, die durch das Tier ausgelöst wurden:
• Personenschäden (Tod, Verletzung, Gesundheitsschädigung, Schmerzensgeld)
• Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
• Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn)

Welche Leistungen übernimmt die Tierhalterhaftpflicht?
• Die Versicherung prüft für Sie die Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
• Die Versicherung übernimmt für Sie im Rahmen der Deckungssumme die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der gegen Sie erhobene Anspruch berechtigt ist.
• Die Versicherung wehrt für Sie Schadenersatzansprüche ab, die unberechtigt gegen Sie erhoben werden – gegebenenfalls auch vor Gericht.



Gewässerschaden-Haftfplichtversicherung

1 Liter Heizöl reicht aus, um bereits 1 Million Liter Wasser zu verseuchen. Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet jeder Tankbesitzer auch ohne eigenes Verschulden in voller Höhe. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sichert Sie als Inhaber von Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe gegen Haftungsansprüche, einschließlich der Rettungskosten bei Auslaufen des Heizöls ab.

Warum eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?
Laut Wasserhaushaltsgesetzt haftet jeder Besitzer von Öltanks für Schäden, die durch auslaufendes Öl aus dem eigenen Tank entstehen - unabhängig davon, ob eigenes Verschulden vorliegt oder nicht. In einem Schadenfall können enorme Kosten auf Sie zukommen. Sickern z.B. gewässerschädliche Stoffe in Folge eines undichten Rohres in das Erdreich, so können die Kosten, die durch das Abtragen der verschmutzten Erde, der Entnahme von Bodenproben, Gutachten sowie den Abtransport und die Entsorgung der Erde entstehen, schnell bis in die Hunderttausende reichen.

Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadenfall die entstandenen Kosten und schützt Sie somit vor den hohen finanziellen Folgen.

Was ist versichert?
Versichert ist die Haftpflicht als Inhaber von Heizöltankanlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen - ausgenommen Abwässer - und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe (Anlagenrisiko).



Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Haus- und Grundstücks-Eigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht, zu der z.B. die Beleuchtung des Grundstückes sowie die Eis- und Schneebeseitigung auf Gehwegen zählt. Kommt ein Hausbesitzer seiner Pflicht nicht oder nur ungenügend nach, haftet er für mögliche Schäden Dritter.

Warum eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung so wichtig ist...
Vermieter von Eigentumswohnungen und Gebäuden unterliegen dem Gesetz nach der sog. Verkehrssicherungspflicht, d.h. der Eigentümer trägt Sorge dafür, dass von seinem Haus und Grundstück keine Gefahren für Dritte ausgehen. Zu den Pflichten zählen u.a. die Reinigung und Beleuchtung des Grundstücks, die Eis- und Schneebeseitigung auf Gehwegen sowie die Instandhaltung des Gebäudes.

Vernachlässigt der Eigentümer diese Pflichten, dann haftet er für die entstandenen Schäden, z.B. bei Personenschäden in Folge herabfallender Ziegel. Auch Besitzer unbebauter Grundstücke unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und sollten sich ebenfalls mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützen.

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Wichtig ist diese Versicherung sowohl für Vermieter von Häusern, Wohnungen und gewerblich genutzten Immobilien, als auch für Eigentümer unbebauter Grundstücke und für Eigentümer-Gemeinschaften. Eigentümer, die ihr eigenes Einfamilienhaus selbst bewohnen, sind in solchen Fällen über die private Haftpflichtversicherung abgesichert.

Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer, z.B. als Eigentümer, Mieter, Nießbraucher oder Pächter. Eingeschlossen sind Sachschäden durch häusliche Abwässer und Rückstau aus dem Straßenkanal.



Bauherren-Haftpflichtversicherung

Sie sind gerade dabei ein Haus zu bauen? Was passiert, wenn während der Realisierung Ihres Bauvorhabens auf der Baustelle jemand zu Schaden kommt? Dann werden Sie ganz schnell haftbar gemacht, da Sie als Bauherr die Verantwortung tragen. Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich wirkungsvoll vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

Warum eine Bauherrenversicherung für Bauherren so wichtig ist
Als Bauherr sind Sie verpflichtet, sich um Ihre Baustelle zu kümmern, um Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen und beheben zu können. Zu Ihren Pflichten zählen z.B. die Überwachungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle sowie die Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker. Kommen Sie dieser Pflicht nicht angemessen nach, werden Sie als Bauherr für Schäden, die anderen Personen im Rahmen Ihres Bauvorhabens entstehen, zur Verantwortung gezogen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Geschädigte unbefugt die Baustelle betreten hat oder nicht.

Die Risiken, die von einer Baustelle ausgehen können, werden oftmals unterschätzt. Dabei ergeben sich aus einem Bauvorhaben viele Risiken, aus denen unvorhergesehene Schadenfälle eintreten können, z.B.:
ein Fußgänger wird von einem herunterfallenden Bauteil verletzt
ein spielendes Kind fällt in die Baugrube
ein parkendes Auto wird beschädigt ...und vieles mehr

Was ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück oder das zu errichtende Bauwerk Ansprüche, die aus einem Verstoß Ihrer Pflichten als Bauherr resultieren Vermögensschäden bis 60.000 €.

Der einmalig zu entrichtende Beitrag gewährt Versicherungsschutz bis zur Beendigung der Bauarbeiten, jedoch längstens zwei Jahre.

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Massgebend sind die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, welche von dieser Übersicht abweichen können.