Die Behebung von Glasschäden kann sehr teuer werden. Vor diesen Kosten sind Sie nur durch
eine Glasversicherung umfassend geschützt.
Wer kommt für Glasschäden auf?
Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn es sich bei der betroffenen Verglasung um einen
Hausratgegenstand handelt (z.B. Mobiliarverglasung) und der Schaden durch eine versicherte
Gefahr (z.B. Feuer oder Sturm) entstanden ist. Die Wohngebäudeversicherung zahlt hingegen
nur für Gebäudebestandteile (z.B. Fensterverglasung) und ebenfalls nur für versicherte
Gefahrereignisse. Die Privathaftpflichtversicherung wiederum leistet nicht für Schäden an
Verglasungen, die zu den gemieteten Räumen gehören. Gegen Schäden durch Glasbruch, der meist
durch eigene Unachtsamkeit verursacht ist, bietet daher nur eine Glasversicherung umfassenden
Schutz.
Wer braucht eine Glasversicherung?
Der Abschluss einer Glasversicherung ist nicht nur für Besitzer, sondern auch für
Mieter von Häusern und Wohnungen sinnvoll.
Was ist versichert?
Versicherte Verglasung:
Versichert gelten Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Einfamilienhauses
jedoch ohne Beleuchtungskörper und ohne Hohlgläser.
Gebäudeverglasungen:
Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten,
Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und
Sonnenkollektoren; Glasbausteine, Profilbaugläser.
Mobiliarverglasungen:
Scheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
aus Glas und Kunststoff; Stand-, Wand- und Schrankspiegel aus Glas.